Microsoft reagiert auf Kundenfeedback: Übertragung von Office 2013 Lizenzen (Retail/PKC) wird gestattet!

Microsoft hat die Lizenzbestimmungen (mslt) nach aktuellen Meldungen bereits angepasst. Unklar ist aus unserer Sicht allerdings die Auswirkung auf bereits aktivierte Office 2013 Lizenzen.
Diesen Lizenzen liegt nach wie vor eine mslt (eula) zugrunde, die eine Übertragung nicht gestattet.
Da die mslt auch als Bestandteil des Lizenznachweises (POL) gehandelt wird, gilt abzuwarten wie Microsoft damit umgehen wird….

Office 2013 Lizenzierung – Verwirrung beim Thema “Neuzuweisung auf neue Hardware”

Aktuell erreichen uns viele Frage zu oben genanntem Thema. Eine Kurze Klarstellung:

1. ja, die Lizenzbedingungen wurden in diesem Kontext angepasst
2. diese Änderung gilt für Einzellizenzen aus dem FPP Kanal (PKC = Product Key Card)
3. von dieser Änderung NICHT betroffen, sind Office Lizenzen aus einem Volumenlizenzvertrag

Primär sind von dieser Neuerung daher Privatkunden betroffen.
Eine Lösung bietet Microsoft mit dem Office365 Home Premium Paket. Im Gegensatz zu der bisherigen Lizenzmetrik “Pro Gerät”, ist Office365 eine “per Nutzer” Lizenz. Diese Lizenzen erlaubt dem Nutzer eine lokale Installationen auf bis zu 5 PCs. Zusätzlich wird das Recht eingeräumt ” Office on Demand” von jedem beliebigen Internetfähigen Device aus zu verwenden. Im Falle eines Hardwareaustausch darf die Office Installation auf der ausgetauschten/neuen Hardware installiert werden.
Der Kunde erhält zudem automatisch die aktuelle Office Version, ohne das Zusatzkosten für Upgrade Lizenzen entstehen, sowie viele nützliche Cloud-Features

http://office.microsoft.com/de-de/buy/microsoft-office-suiten-und-plane-fur-die-private-nutzung-FX102898564.aspx

Als Nachteil wird seitens der Kunden oft die Abrechnung der Lizenzkosten empfunden, die auf eine Jährlich wiederkehrenden Gebühr basieren. Die Lizenzgewährung endet mit Ablauf/Kündigung des Abo’s. Abhängige vom Durchschnittlichen Upgradezyklus und Anzahl der verwendeten Devices ist ein Office365 Abo meist sogar die günstigere Lösung im Vergleich zur Office PKC Lizenz.

Für den Einsatz in Unternehmen bietet Microsoft zwei Office365 Editionen (small business, enterprise) + hosted E-mail (Exchange Online). Das Recht zur lokalen Installation der Office Software (auf 5 PCs), ist in den Office365 Plänen “Midsize Business” und “Enterprise” verfügbar (19€ pro Monat/User)
http://office.microsoft.com/de-de

Weitere Informationen & Handlungsempfehlungen Erhalten CONNECT SAM Kunden in den kommenden “SAM Praktiker Workshops” (Geschlossener Teilnehmerkreis)

Zusammenarbeit Connect C&N GmbH – Adobe Systems GmbH

adobe_logoConnect Computer & Netzwerktechnik GmbH ist seit November 2012 Adobe  zertifiziert und hat in diesem Zuge eine Zusammenarbeit mit dem Hersteller im Bereich Software Asset Management begonnen. Die Personen Zertifizierungen im Bereich Volumenlizenzierung und den Core-Produkten des Herstellers (Acrobat und Creative Suite) wurden durch Consultants des SAM Teams erfolgreich durchlaufen . Damit ist die Connect das erste Systemhaus in Südbaden, dass mit Adobe Systems im Bereich Software Asset Management aktiv zusammenarbeitet. Neben dem Hersteller Microsoft sind wir somit autorisiert Projekte mit dem Hersteller  Adobe kompetente zu begleiten.

Microsoft unterstützt ISO/IEC 19770-2:2009

Microsoft hat kürzlich veröffentlicht, dass es in den neuen Produkten der Software Identification Tags (SWID) nach dem Standard ISO/IEC 19770-2:2009 integrieret wird. Die Tags werden in Form einer XML-Dateie bereitgestellt, und dienen der Identifikation und dem Management von Anwendungen.

Microsoft folgt mit der Unterstützung von ISO/IEC 19770-2:2009 anderen Anbietern, wie z.B. ADOBE.

Neue Definition des Qualifizierten Desktops (neu: Qualified Device) in neuen EA Enrollments

1. Die Definition des QD (Qualified Desktop) hat sich massgeblich verändert: QD wird nun mit “Qualified Device” beschrieben. Die Definition beinhaltet nun alle Devices die (egal wie) auf eine VDI / TS Umgebung (also Virtuelle Desktops oder Terminalserver) zugreifen können. Des weiteren sind nun auch Devices zu zählen die nicht Eigentum des Lizenznehmers sind, sich jedoch auf dem Firmengelände befinden und Zugriff auf die IT Infrastruktur haben (bedeutet auch das Thema “Bring your own device” hat nun direkte Auswirkung auf den EA Vertrag, Ipads, Tabletts, ggf. sogar Smartphones sind im True-up Prozess zu berücksichtigen)
Ab wann Sie von dieser Regelung betroffen sind, hängt vom Zeichnungstermin, bzw. Versionsstand Ihres laufend EA Enrollments ab.

20120823-003855.jpg

Gesetzesänderung: Steuerliche Betrachtung von HUP – Home Use Program

Der Bundestat hat eine Gesetzesänderung im Rahmen des Gemeindefinanzreformgesetzes beschlossen, die unter anderem auch die steuerliche Betrachtung von Home Use Programmen (HUP) bundesweit einheitlich regelt und somit auch das Microsoft HUP für Office (SA Benefit) betrifft. Der Bundesrat hat dieser Gesetzesänderung am 30. März 2012 zugestimmt. Die Gesetzänderung wird mit Wirkung vom 1. Januar 2012 in Kraft treten. Im Zuge der Gesetzesänderung wurde die Steuerbefreiung für unentgeltlich oder verbilligt überlassener Software beschlossen. Konkret bedeutet dies, dass HUP ab dem Inkrafttreten des Gesetzes vom geldwerten Vorteil befreit wird, indem die Steuerbefreiungsvorschrift innerhalb des § 3 Nr. 45 EStG erweitert wurde. Durch die Erweiterung wird der geldwerte Vorteil des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von System- und Anwendungsprogrammen, die ihm vom Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt überlassen werden, steuerfrei gestellt. Bisher war die Überlassung von Software nur dann steuerfrei, wenn sie auf einem betrieblichen PC installiert war, den der Arbeitnehmer privat nutzt. Durch diese Neuregelung gilt die Steuerfreiheit auch für Software ohne Hardware.
 
Weitere Informationen zur Gesetzesänderung können Sie der Bundestagsdrucksache BT-Drs. 17/8867 auf der Webseite des Deutschen Bundestages sowie der Bundesratsdrucksache BR-Drs. 114/12 auf der Seite des Deutschen Bundesrates http://www.bundesrat.de entnehmen.
 
Für weitere Details und Auslegung der Gesetzesänderung wenden Sie Sich bitte an Ihren Steuerberater.

Quelle: Microsoft Kundenanschreiben

Positives Feedback für “connect SAM&Breakfast” Event in Freiburg

Das ausgebuchte Event zum Thema “Hersteller Lizenzplausibilisierung im Mittelstand” in Freiburg, wurde durchgehend positiv durch die Teilnehmer bewertet.
Zu Croissant und Kaffee wurde durch einen Consultat aus dem CONNECT SAM & Lizenzmanagement Team das Thema in einer 4 Stunden Session an die Interessierten Teilnehmer transportiert.
Wir bedanken uns bei den Teilnehmern für die Teilnahme und freuen uns auf das nächstes SAM & Breakfast Event, welches bereits in Planung ist.



Follow

Bekomme jeden neuen Artikel in deinen Posteingang.